Elementarschaden


Ein Elementarschaden ist es z.B. wenn:

  • Wasser aus Bächen, die über die Ufer treten
  • Sturm über 75 Kmh (nach der metereologischen Anstalt)

Vorgehen:

 

  1. Feuerwehr alarmieren Tel. 118
  2.  Verwaltung idealerweise via technischen Hauswart informieren
  3. Erreichen Sie den technischen Hauswart und/oder Verwaltung nicht, wählen Sie die 
  4. Hotline der Mobiliarversicherung 00800 16 16 16 16

 

Wo möglich retten, was zu retten ist

  • zuerst Menschen und dann Tiere
  • danach Sachen und Gebäude

6. Die eigene Hausrat- oder Geschäftsversicherung informieren.

Feststellen, was vom eigenen Inventar verbrannt oder defekt ist und eine Liste, wenn möglich mit Fotos und Belegen erstellen.

 

Tipp: Im Normalfall ist der Neupreis der Sachen versichert, deshalb ist es sinnvoll, diese Preise vorsorglich herauszusuchen oder die Belegkopien bereit zu legen.

Abfall nach einem Schadenereignis, in einer Mulde
Abfall nach einem Schadenereignis, in einer Mulde

Vor dem unumgänglichen Entsorgen von Sachen:

Erfahrungsgemäss erinnert man sich nach ein paar Tagen nicht mehr daran, was alles entsorgt wurde. Oftmals gehen Sachen vergessen und werden demzufolge von der Versicherung nicht berücksichtigt.

 

Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Sachen vor dem unumgänglichen Entsorgen zu fotografieren und aufzulisten. Wenn möglich erst entsorgen, wenn die Versicherung Ihnen das OK dazu gibt.